Schriftliche Anfragen an den Magistrat
mit 14-tägiger Beantwortungsfrist
nach § 43 Geschäftsordnung im Jahr 2010 sowie bis Ende Februar 2011
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Schriftliche Anfrage Nr. 254/11 des Fraktionsvorsitzenden der Linken Liste Wiesbaden (LiLi) Hartmut Bohrer an den Magistrat gem. § 43 der GO der STVV vom 28.02.2011:
Planungen Hochkreisel / Brückenkopf Kastel
Die Fraktion Linke Liste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Mit welchen Kosten ist für die Maßnahme Umgestaltung Brückenkopf Kastel zu rechnen (möglichst differenziert nach Planungs- und Bauabschnitten bzw. Gewerken)?
2.
Wie sind die aktuellen zeitlichen Planungen für die Realisierung der einzelnen Bauab-schnitte?
Die Antwort von Stadtrat Prof. Dr. Pös an unsere Fraktion datiert vom 23. Mai 2011:
Die von der Fraktion Linke Liste Wiesbaden gestellten Fragen beantworte ich der Fraktion Die Linke wie folgt:
Zu 1: Die Umgestaltung des Brückenkopfes Kastel wird aus dem Gesamtbudget des Projektes „66 AIN Bahnhof Mainz-Kastel-Stationsentwicklungsplanung AKK“ finanziert. Das Gesamtbudget umfasst eine Summe von 1.846.000 € und besteht aus zwei Maßnahmen, der Anbindung des Ortskerns Kastel und der Umgestaltung des Brückenkopfes Kastel.
Für die Umgestaltung Brückenkopf Kastel sind Kosten in Höhe von 524.000 € für den Hochbau und 922.000 € für den Tief- und Straßenbau veranschlagt.
Zu 2: Folgendes Zeitfenster ist für die einzelnen Bauabschnitte vorgesehen:
1. Abbruch der vorhandenen Aufbauten einschließlich der
der Verkehrsinseln - 20. bis 23. KW
2. Tiefbauarbeiten (Gründung für die Stützen) - 23. bis 27. KW
3. Herstellung der Verkehrsflächen im Bereich der Überbauung - 27. bis 29. KW
4. Montage der Stahlkonstruktion - 29. bis 32. KW
5. Montage der Bedachung - 32. bis 35. KW
6. Herstellung der Verkehrsflächen außerhalb der Überdachung -35. bis 38. KW
7. Markierungsarbeiten - 39. KW
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Schriftliche Anfrage Nr. 248/2011 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 4.02.2011: Prüfung Baustopp Künstlerviertel
Hat es hinsichtlich des Scheiterns des Bebauungsplanes Künstlerviertel (Baustopp durch Gerichte, gescheiterte Baugenehmigungen, finanzielle Folgen für die Stadt sowie Verantwortlichkeiten hierfür) Überprüfungen, Untersuchungen, Berichte o. ä. seitens des Magistrats bzw. der der Fachämter gegeben? Wenn ja, wird um Überlassung der Prüfberichte an die Fraktion Linke Liste gebeten.
Die Antwort von Stadtrat Prof. Dr. Pös erreichte unsere Fraktion am 8. Juni 2011 wie folgt:
Die Anfrage der Linken Liste beantworte ich wie folgt:
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) entwickelt für die Landeshauptstadt Wiesbaden die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs West (Künstlerviertel) auf der Grundlage eines im Jahre 2005 geschlossenen städtebaulichen Vertrags.
Aufgrund eines Sonderprüfungsauftrags des Oberbürgermeisters vom 25.01.2010 hat das Revisionsamt die Durchführung dieser Entwicklungsaufgabe geprüft, wobei der Schwerpunkt der Untersuchung die Vorgänge im Zusammenhang mit den von dem gerichtlichen Baustopp betroffenen Grundstücken bildete.
Der Bericht des Revisionsamtes befindet sich aktuell im Geschäftsgang und wird im Anschluss den entsprechenden Gremien zur Verfügung gestellt.
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Schriftliche Anfrage Nr. 213/10 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 6.08.2010: Beratung zu PPP-Projekten
Die Landeshauptstadt Wiesbaden gehört zu den 82 Kommunen, die die Rahmenvereinbarung mit der „ÖPP Deutschland AG - Partnerschaften Deutschland“ unterschrieben haben.
Dazu fragen wir den Magistrat:
1. Auf welcher Beschlussfassung beruht die Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung durch die Landeshauptstadt Wiesbaden?
2. Welche Kosten sind mit dieser Rahmenvereinbarung verbunden?
3. Hat eine Beratung für ein oder mehrere ÖPP/PPP-Projekt(e) durch die „ÖPP Deutschland AG - Partnerschaften Deutschland“ stattgefunden?
4. Wenn ja: Zu welchen Projekten erfolgte eine Beratung? Mit welchem Ergebnis?
5. Erfolgte auch eine Beratung zum PPP-Projekt „Platz der deutschen Einheit“? Mit welchem Ergebnis?
6. Welches Honorar wurde mit der Alfen Consult GmbH hinsichtlich der Beratung und Begleitung des Projektes „Platz der deutschen Einheit“ vereinbart? Welche Kosten hat diese Beratung bislang ausgelöst? Mit welchen Kosten ist noch zu rechnen?
Die Antwort von Oberbürgermeister Dr. Müller erreichte unsere Fraktion am 8. September 2010 wie folgt:
1. Auf welcher Beschlussfassung beruht die Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung durch die Landeshauptstadt Wiesbaden?
Am 15.07.2008 beschloss der Magistrat (Beschluss-Nr. 0564):
„Rahmenvereinbarung Partnerschaft Deutschland
Die Zeichnung der Rahmenvereinbarung Partnerschaft Deutschland (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird genehmigt. Einer Vertretung der Stadt Wiesbaden im Vergabeverfahren durch den Deutschen Städtetag oder einem ähnliches Gremium wird zugestimmt.“
Die dieser Beschlussfassung zugrunde liegende Sitzungsvorlage habe ich diesem Schreiben beigefügt (Anlage *).
2. Welche Kosten sind mit dieser Rahmenvereinbarung verbunden?
Der Beitritt zur Rahmenvereinbarung war und ist mit keinen Kosten verbunden. Lediglich wenn konkrete Leistungen beauftragt werden, sind diese zu vergüten. Ein Kontrahierungszwang besteht nicht. Man kann - muss sich aber nicht – der Partnerschaften Deutschland AG bedienen.
3. Hat eine Beratung für ein oder mehrere ÖPP/PPP-Projekt(e) durch die „ÖPP Deutschland AG – Partnerschaften Deutschland“ stattgefunden?
Es gab etwa zwei unverbindliche Vorstellungsgespräche von Vertretern der ÖPP Deutschland AG – Partnerschaften Deutschland in Wiesbaden. Eine Beauftragung durch die LHW erfolgte noch nicht.
4. Wenn ja: Zu welchen Projekten erfolgte eine Beratung? Mit welchem Ergebnis?
Entfällt.
5. Erfolgte auch eine Beratung zum PPP-Projekt „Platz der deutschen Einheit“? Mit welchem Ergebnis?
Weder die LHW noch die das Verfahren betreuende Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) haben die ÖPP Deutschland AG – Partnerschaften Deutschland im Rahmen des Projektes „Platz der deutschen Einheit“ beauftragt.
6. Welches Honorar wurde mit der Alfen Consult GmbH hinsichtlich der Beratung und Begleitung des Projektes „Platz der deutschen Einheit“ vereinbart? Welche Kosten hat diese Beratung bislang ausgelöst? Mit welchen Kosten ist noch zu rechnen?
Die Beauftragung der Alfen Consult GmbH erfolgte durch die SEG im Rahmen der Projektbetreuung auf Basis der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.09.2009 ** Nr. 0600, Pkt. 3.1:
„Für die Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte werden Finanzmittel in 2009 in einer Gesamthöhe von 911.000 Euro bereitgestellt.“
Die bisherige Beratung von Alfen Consult liegt nach Auskunft der SEG in einem Rahmen von ca. 50 T€. Inwieweit zukünftige Kosten anfallen, wird von den Beschlussfassungen der städtischen Gremien zum weiteren Ablauf des Projektes „Platz der deutschen Einheit“ abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Müller
* - Die Anlage liegt der Fraktion vor.
** - Die Beschlussfassung erfolgte am 17.12.2009 – nachzulesen im Politischen Informationssystem der Landeshauptstadt Wiesbaden (PIWi) auf www.wiesbaden.de
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Anfrage Nr. 186/10 der Linken Liste (LiLi) vom 26.02.2010: Bürgerversammlungen nach § 8a der HGO
Fragen:
Welche Bürgerversammlungen nach § 8a HGO (Ortsbezirk, Tagesordnungspunkt(e) und Datum) haben in den Jahren 2006 – 2009 in der Landeshauptstadt stattgefunden?
Wie kann das Instrument der "Bürgerversammlung", wie in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, § 8a) vorgesehen, regelmäßig in der Landeshauptstadt Wiesbaden genutzt werden, um die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtischen Politik zu erhöhen.
Die Antworten von Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller erhielt die Fraktion Linke Liste am 4. Mai 2010 wie folgt:
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. In den Jahren 2006 - 2009 hat eine Bürgerversammlung nach § 8a HGO stattgefunden, und zwar am 29.01.2007 zum Thema "Entwicklung Petersweg (Mainz-Kastel), Bauleitplanungen im Bereich Petersweg-Ost".
2. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtischen Politik wird in effizienter Weise vorrangig durch die Arbeit der 26 Ortsbeiräte sichergestellt. Zum Vergleich: In der Stadt Frankfurt gibt es lediglich 16 Ortsbeiräte. Zudem wird im Bereich der Bauleitplanung von dem Instrument der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht. Bei besonderen städtischen Projekten, bspw. dem "Bürgerhaushalt", wird die Öffentlichkeit häufig außerhalb förmlicher Bürgerversammlungen nach § 8a HGO informiert und beteiligt.
Anfrage vom 26.Februar 2010: „Arbeitnehmerähnlich" Beschäftigte bei der vhs Wiesbaden
Fragen:
1. Trifft es zu, dass Kursleiter/innen bei der vhs Wiesbaden in Vollzeit arbeiten ohne angestellt zu werden und ohne Aussicht auf eine tariflich geregelte Beschäftigung?
Wenn ja, wie viele Personen betrifft das?
2. Trifft es zu, dass diese Kursleiter/innen keinerlei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall genießen?
3. Trifft es zu, dass Vollzeit arbeitende Kursleiter/Innen in der vhs Wiesbaden auch nach Jahren bewährter Mitarbeit allenfalls den Status eines „Arbeitnehmerähnlichen" erwerben können?
4. Trifft es zu, dass die Honorare für Kursleiter/innen seit Jahren nicht erhöht wurden und in Teilbereichen sogar abgesenkt wurden?
5. Trifft es zu, dass diese freien „Mitarbeiter/innen" keinerlei Mitarbeiterrechte genießen und auch nicht an Betriebsratswahlen teilnehmen dürfen?
6. Gibt es Überlegungen für den betroffenen Personenkreis einen Tarifvertrag abzuschließen?
Die Antworten von Frau Stadträtin Rita Thies erhielt die Fraktion Linke Liste am 31.3.2010 wie folgt:
Zu 1.:
Ja, es trifft zu, dass Kursleiter/innen bei der vhs Wiesbaden hauptberuflich arbeiten, ohne angestellt zu werden. Dies ist arbeits- und sozialrechtlich einwandfrei, wie von höchstrichterlicher Stelle nach sechsjähriger Prozessdauer festgestellt wurde. Hauptberuflich tätige vhs-Lehrkräfte sind keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und auch keine „Scheinselbständigen", sondern in aller Regel freiberuflich tätig. Dies ist keine Wiesbadener Besonderheit sondern gängige und rechtskonforme Praxis an den deutschen Volkshochschulen. Die vhs Wiesbaden hat über 500 Lehrkräfte, von denen schätzungsweise maximal 50 hauptberuflich tätig sind, die anderen sind nebenberuflich tätig oder leben von der Kombination ganz verschiedener Tätigkeiten.
Zu 2.:
Ja, freiberuflich Tätige müssen sie sich gegen die genannten Risiken selbst absichern.
Hauptberuflich Tätige sind darüber hinaus gesetzlich rentenversicherungspflichtig, müssen
also den vollen Satz von 19,9% als Beitrag abführen. Die vhs Wiesbaden gewährt diesem
Personenkreis auf Nachweis einen Zuschlag von 25%.
Der Status der „Arbeitnehmerähnlichkeit" hat mit der Dauer des Vertragsverhältnisses nichts
zu tun. Er ist in § 12 des Tarifvertragsgesetzes definiert als wirtschaftliche Abhängigkeit von
einem Auftraggeber. In großstädtischen Volkshochschulen, z.B. Frankfurt und Wiesbaden,
gibt es für Lehrkräfte, die zu mehr als 50% von einem Auftraggeber abhängen und i.d.R.
mehr als 640 € pro Monat verdienen, die Möglichkeit als „arbeitnehmerähnliche Person" an-
erkannt zu werden. Diese haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz.
Die Urlaubsabgeltung wird halbjährlich errechnet und ausbezahlt. Zudem besteht der An-
spruch auf bezahlten Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG).
Darüber hinaus fördert die vhs Wiesbaden die Fortbildung der Lehrkräfte großzügig.
Zu 4.:
Es ist richtig, dass die Honorare in den letzten Jahren nicht erhöht wurden, da eine Erhöhung
für die vhs Wiesbaden nicht zu finanzieren ist. Das vorhandene Budget bietet leider keine
Spielräume, eine solche Erhöhung durchzuführen. Dies wurde mehrfach durch den Vorstand
der vhs geprüft. Eine Erhöhung der Gebühren zur Finanzierung einer etwaigen Honorarer-
höhung ist in vielen Bereichen gar nicht machbar. Im großen Bereich „Deutsch als Fremd-
sprache" ist etwa der Teilnehmerstundensatz vom Bund auf 2,35 € fixiert.
Bei diesen finanziellen Rahmenbedingungen ist keine Erhöhung möglich, ohne defizitär zu
werden. In der beruflichen Bildung musste das überdurchschnittlich hohe Honorar vor Jahren
gesenkt werden, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Zu 5.:
Als Freiberufler oder Nebenberufler können und dürfen die Lehrkräfte nicht vom Betriebsrat
vertreten werden. Sie wählen ihre Vertretung, den „Kursleiterausschuss" (KA) alle zwei Jahre
selbst. Die Sprecherin des KA ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand der vhs Wiesbaden. Das ist der Betriebsrat nicht.
Nein, für freiberuflich Tätige kann man keinen Tarifvertrag abschließen.
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